Rechtsschutzversicherung
Vier Dinge, die Sie über eine Rechtsschutzversicherung wissen sollten
Was versteht man unter einer Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen?
Unter einer Rechtsschutzversicherung ist in Deutschland eine Individualversicherung zu verstehen, die für die Kosten von Rechtsstreitigkeiten des Versicherten aufkommt. Hierbei gilt es prinzipiell zu beachten, dass nicht alle Rechtsgebiete Teil der jeweiligen Rechtsschutzversicherung sein müssen.
Sie sollten somit genau prüfen, welche Rechtsgebiete in der Rechtsschutzversicherung inkludiert sein sollen. Sie lässt sich hierbei nach Ihren Wünschen modifizieren. Sie bestimmen selbst, gegen welche Rechtsstreitigkeiten Sie sich selbst versichern möchten. Die Höhe der Beiträge wird unter anderem durch die versicherten Rechtsgebiete bestimmt und ist von Ihnen regelmäßig zu entrichten, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Viele Anbieter von Rechtsschutzversicherungen offerieren Ihren Kunden die Zahlung der Beiträge wahlweise monatlich, viertel-, halbjährlich oder einmal im Jahr. Hierbei liegt es in Ihrem persönlichen Ermessen für welche Beitragszahlung Sie sich letztlich entscheiden.
Fakt 1: Ausreichende Deckungssumme
Ähnlich wie bei einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung zeichnet sich auch eine Rechtsschutzversicherung durch eine vertraglich vereinbarte Deckungssumme aus. In der Regel wird von Experten eine Summe von 250.000 Euro empfohlen. Diese reicht für einen Rechtsstreit in zwei Instanzen komfortabel aus.
Fakt 2: Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Generell übernimmt die Rechtsschutzversicherung anfallende Kosten im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Hierzu zählen unter anderem die gesetzlichen Anwaltsgebühren des Advokaten nach Wunsch sowie die Auslagen, die durch die Berufung von Zeugen zur Klärung der Rechtsstreitigkeit entstehen können. Allgemeine Gerichtskosten werden von einer Rechtsschutzversicherung ebenso abgedeckt wie Auslagen für die gegnerische Partei, wenn diese vom Versicherten zu tragen sind.
Fakt 3: In welchen Fällen haftet die Rechtsschutzversicherung nicht?
Straf- und Bußgelder werden im Allgemeinen von einer klassischen Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Ebenso wenig werden Kosten für Rechtsstreitigkeiten gegen die eigene Rechtsschutzversicherung übernommen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sowie internationalen Gerichtshöfen.
Generell sollten Sie bedenken, dass der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung in der Regel erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten besteht.
Fakt 4: Selbstbeteiligung Ja oder Nein?
Fast jede Rechtsschutzversicherung bietet Ihren Kunden die Möglichkeit der Selbstbeteiligung im Leistungsfalle an. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Summen von 250 bis 500 Euro, die im Fall der Fälle vom Versicherten selbst getragen werden. Alle weiteren Kosten, die über diese Bagatellsummen hinausgehen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung jedoch.
Im Allgemeinen reduziert sich die Beitragshöhe für den Versicherten mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Gegen Zahlung einer Mehrprämie kann diese Selbstbeteiligung jedoch auf Wunsch gestrichen werden. Ein Kostenvergleich sollte hierbei die Entscheidung pro oder contra Selbstbeteiligung in einer Rechtsschutzversicherung geben.
