Die  Erbschaftssteuer  im Blick beim  Hausbau

Im Jahre 1906 hat der Gesetzgeber die Erbschaftssteuer, die schon viel länger erhoben wurde, für ganz Deutschland gesetzlich gültig festgeschrieben. Seit der Einführung wurde diese Steuerart im Erbrecht auch schon einige Male reformiert. Die Vorgaben zum Erbschaftssteuerrecht finden sich im Erbschaftssteuergesetz (ErbStG). Wer clever plant spart Erbschaftssteuer Die neuste Erbschaftssteuerreform sieht vor, dass die Kinder des Erblassers ein geerbtes Haus unter 200 qm bei Selbstbezug steuerfrei erben können. Beim Hausbau kann dieser Fakt eventuell schon berücksichtigt werden. Wann wird die Erbschaftssteuer fällig? Die Pflicht, Erbschaftssteuer zahlen zu müssen entsteht mit dem Erbfall. Diese Pflicht entsteht ebenso durch eine lebzeitige Schenkung. Beide Zuwendungen werden nach ihrem Wert versteuert. Im Schenkungssteuergesetz ist daher auch genau festgelegt wie der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalles berechnet wird und wie viel Steuern erhoben werden. Die Steuerklassen der Erbschaftssteuer Nicht nur die einzelnen Steuerklassen sind wichtig, sondern zudem auch die persönlichen Freibeträge der Steuerpflichtigen. Hierbei kommt es auf den Verwandtschaftsgrad an, je näher die verwandtschaftliche Beziehung zum Erblasser war, desto höher sind die Freibeträge. Dieser Tatbestand bestimmt auch die günstige oder ungünstige Steuerklasse. Grundsätzlich ist zwar jede Erbschaft steuerpflichtig, doch die einzelnen Freibeträge sorgen dafür, dass Teile hiervon verschont bleiben. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.