Kfz-Versicherung - Ausfälle des Versicherungsschutzes vermeiden

Eine Kaskoversicherung schützt den Autofahrer vor auf ihn zukommenden Kosten im Falle einer Beschädigung des zugelassenen Fahrzeugs. Unterschieden wird die Kaskoversicherung in die Voll- und die Teilkaskoversicherung.

 

Kaskoversicherung ist Pflicht

 

Eine Teilkaskoversicherung deckt die herkömmlichen Schäden am Fahrzeug ab. Diese wären z.B. Brand, Diebstahl, Marderbisse, Unwetterschäden oder Wildunfälle. Die Teilkaskoversicherung ist eine Pflichtversicherung und muss von jedem Fahrzeughalter, der sein Auto im Straßenverkehr verwendet, abgeschlossen werden.

Wer eine zusätzliche Absicherung als sinnvoll erachtet, kann eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese sichert den Fahrzeughalter dann zusätzlich vor Schäden ab, welche durch Vandalismus, also der mutwilligen Zerstörung des Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugteile durch Drittpersonen, entstehen. Des Weiteren versichert sie Schäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn der Halter selbst für den Unfall verantwortlich war.

 

Verhalten bei seltenen Schadensfällen

 

Soweit so gut. Doch was ist mit Schäden, welche nicht ganz klar im normalen Umfang einer Teil- oder Vollkaskoversicherung enthalten sind. Und wie hat man sich bei selten auftretenden Schadensfällen wie Wildunfällen und Hagel zu verhalten?

 

Aquaplaning

 

Ein gutes Beispiel ist Aquaplaning. Aquaplaning entsteht durch Wasser auf der Straße und sorgt für unvorhersehbare Glätte. Das Fahrzeug ist in der Regel kaum mehr zu kontrollieren, da es den direkten Kontakt zur Straße verliert. Im Falle eines Unfalls durch Aquaplaning, erhält der Fahrzeughalter nur Versicherungsschutz, wenn die Profiltiefe der Reifen nachweislich bei 1,6 Millimetern liegt. Dies ist der gesetzlich vorgeschriebene Wert. Sollte das Profil unter diesem Wert liegen, ist die Versicherungsgesellschaft nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu begleichen. Also nicht verpassen, den Reifenwechsel durchzuführen!

 

Haarwild

 

Die Kfz-Versicherung beinhaltet eine Schadensregulierung im Falle eins Unfalls mit Haarwild. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Der Versicherer muss ausschließlich zahlen, wenn der Unfall auch tatsächlich mit einem Tier, welches nach Bundesjagdgesetzes § 2 Absatz 1 Nummer 1 als Haarwild definiert ist, stattgefunden hat. Ein Unfall mit beispielsweise einem Hund oder einer Katze ist somit nicht versichert. Also gerade in Wohngebieten besonders vorsichtig fahren!

 

Hagel

 

Der Schaden durch Hagel ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Doch auch hier gibt es gewisse Dinge zu beachten. Eine Versicherungsgesellschaft wird im Regelfall ein Sammelgutachten beauftragen. Ganz klar, im Falle von heftigem Hagel, wird ihr Fahrzeug wohl nicht das einzig beschädigte sein. Dementsprechend lautet die Devise, den Schaden schnellstmöglich zu melden, damit ihr Fahrzeug in dem Sammelgutachten mit abgearbeitet wird.

 

Insgesamt lässt sich sagen, dass trotz der Abdeckung gewisser Schäden durch die Kfz-Versicherung, immer noch etwas Eigenleistung von Nöten ist. Wer komplett abgesichert durch den Straßenverkehr will, muss sich an die Richtlinien halten!