Kfz-Versicherung
- Ausfälle des Versicherungsschutzes
vermeiden
Eine
Kaskoversicherung schützt den Autofahrer vor auf ihn
zukommenden Kosten im
Falle einer Beschädigung des zugelassenen Fahrzeugs.
Unterschieden wird die
Kaskoversicherung in die Voll- und die Teilkaskoversicherung.
Kaskoversicherung
ist Pflicht
Eine
Teilkaskoversicherung deckt die herkömmlichen Schäden
am Fahrzeug ab. Diese
wären z.B. Brand, Diebstahl, Marderbisse,
Unwetterschäden oder Wildunfälle. Die
Teilkaskoversicherung ist eine Pflichtversicherung und muss von jedem
Fahrzeughalter, der sein Auto im Straßenverkehr verwendet,
abgeschlossen
werden.
Wer eine
zusätzliche Absicherung als sinnvoll erachtet, kann eine
Vollkaskoversicherung
abschließen. Diese sichert den Fahrzeughalter dann
zusätzlich vor Schäden ab,
welche durch Vandalismus, also der mutwilligen Zerstörung des
Fahrzeugs oder
einzelner Fahrzeugteile durch Drittpersonen, entstehen. Des Weiteren
versichert
sie Schäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn der Halter selbst
für den Unfall
verantwortlich war.
Verhalten bei
seltenen Schadensfällen
Soweit so
gut. Doch was ist mit Schäden, welche nicht ganz klar im
normalen Umfang einer
Teil- oder Vollkaskoversicherung enthalten sind. Und wie hat man sich
bei
selten auftretenden Schadensfällen wie Wildunfällen
und Hagel zu verhalten?
Aquaplaning
Ein gutes
Beispiel ist Aquaplaning. Aquaplaning entsteht durch Wasser auf der
Straße und
sorgt für unvorhersehbare Glätte. Das Fahrzeug ist in
der Regel kaum mehr zu
kontrollieren, da es den direkten Kontakt zur Straße
verliert. Im Falle eines
Unfalls durch Aquaplaning, erhält der Fahrzeughalter nur
Versicherungsschutz,
wenn die Profiltiefe der Reifen nachweislich bei 1,6 Millimetern liegt.
Dies
ist der gesetzlich vorgeschriebene Wert. Sollte das Profil unter diesem
Wert
liegen, ist die Versicherungsgesellschaft nicht dazu verpflichtet, den
Schaden
zu begleichen. Also nicht verpassen, den Reifenwechsel
durchzuführen!
Haarwild
Die Kfz-Versicherung
beinhaltet eine Schadensregulierung im Falle eins Unfalls mit Haarwild.
Doch
auch hier ist Vorsicht geboten. Der Versicherer muss
ausschließlich zahlen,
wenn der Unfall auch tatsächlich mit einem Tier, welches nach
Bundesjagdgesetzes § 2 Absatz 1 Nummer 1 als Haarwild
definiert ist,
stattgefunden hat. Ein Unfall mit beispielsweise einem Hund oder einer
Katze ist
somit nicht versichert. Also gerade in Wohngebieten besonders
vorsichtig
fahren!
Hagel
Der Schaden
durch Hagel ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Doch auch hier
gibt es
gewisse Dinge zu beachten. Eine Versicherungsgesellschaft wird im
Regelfall ein
Sammelgutachten beauftragen. Ganz klar, im Falle von heftigem Hagel,
wird ihr
Fahrzeug wohl nicht das einzig beschädigte sein.
Dementsprechend lautet die
Devise, den Schaden schnellstmöglich zu melden, damit ihr
Fahrzeug in dem
Sammelgutachten mit abgearbeitet wird.
Insgesamt
lässt sich sagen, dass trotz der Abdeckung gewisser
Schäden durch die
Kfz-Versicherung, immer noch etwas Eigenleistung von Nöten
ist. Wer komplett
abgesichert durch den Straßenverkehr will, muss sich an die
Richtlinien halten!
